Nicolas Schmit au sujet de la coopération transfrontalière en matière d'emploi

Luxemburger Wort: Welche Bedeutung hat die enge Kooperation zwischen den Arbeitsämtem Trier/Bitburg und Luxemburg?

Nicolas Schmit: Sie ist wichtig und funktioniert seit vielen Jahren sehr gut. Die langjährige Zusammenarbeit hat zu persönlichen Kontakten geführt. Man kennt sich und kann, somit schneller und effizienter mit seinen Kollegen jenseits der Mosel nach Problemlösungen suchen. Uns verbindet die Suche nach qualifizierten Arbeitskräften. Der Mangel an Facharbeitern betrifft uns auf beiden Seiten der Mosel. Wir haben daher ein gemeinsames Interesse, geeignete Arbeitskräfte zu fmden. Aber viel wichtiger ist es, sich als überregionalen Arbeitsmarkt zu verstehen und zu positionieren. Im Wettbewerb mit anderen europäischen Regionen müssen wir mehr an Profil gewinnen, um attraktiv für qualifizierte Arbeitnehmer zu sein. Damit der Wirtschaftsmotor weiter laufen kann, müssen wir zunehmend Facharbeiter anlocken, die auch von außerhalb der Großregion kommen.

Luxemburger Wort: Wie sieht die Situation für Grenzgänger aus wenn sie ihre Arbeit in Luxemburg verlieren?

Nicolas Schmit: Luxemburg richtet sich bei der Arbeitslosenentscliädigung nach dem Prinzip des Wohnlandes des Arbeitnehmers. Das bedeutet, dass der Arbeitssuchende sein Arbeitslosengeld aus seinem Heimatland bezieht und nach dessen geltenden Regeln bezahlt wird. Gleichzeitig hat Luxemburg ein Interesse daran, dass ein Pendler, der schon Erfahrungen auf dem Luxemburger Arbeitsmarkt gesammelt hat, auch schnell wieder eine Beschäftigung bei uns findet. Daher hat er auch Anspruch auf Unterstützungsleistungen, z. B. in Form von Sprachkursen.

Luxemburger Wort: Gibt es da keine Überschneidungen mft den Regeln aus dem jeweiligen Herkunftsland?

Nicolas Schmit: In der Tat gibt es da noch einige Fragezeichen. Auf europäischer Ebene versuchen wir derzeit, an einer EU-Lösung zu arbeiten. Gleichzeitig gibt es eine Arbeitsgruppe "Grenzgänger", die sich mit dieser Problematik auseinandersetzt.

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