Das Ministerium

Der Zuständigkeitsbereich des Ministeriums ist durch die Geschäftsordnung der Regierung geregelt.

Die Zuständigkeiten des Ministeriums lassen sich in drei unterschiedliche Politikfelder unterteilen :

  • Beschäftigungspolitik;
  • Arbeitsrecht und Sozialdialog;
  • Sozial- und Solidarwirtschaft.

Das Ministerium definiert die strategischen Ziele in diesen Feldern und koordiniert ihre Umsetzung.

Dem Ministerium unterstehen folgende drei Verwaltungen: die Arbeitsagentur, das Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt, sowie die Hochschule für Arbeit und Soziales.

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