Klarstellung zur 3G-Kontrolle am Arbeitsplatz

Es wird darauf hingewiesen, dass der Arbeitnehmer nur bei seiner Ankunft am Arbeitsplatz ein gültiges 3G-Zertifikat vorlegen muss.

Aus organisatorischen und praktischen Gründen ist der Arbeitgeber daher verpflichtet, nur einmal während des Arbeitstages eine Kontrolle des Arbeitnehmers durchzuführen.

Pressemitteilung des Ministeriums für Arbeit, Beschäftigung und Sozial- und Solidarwirtschaft

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