Präsentation des Gesetzentwurfs über die Schaffung einer Assistenz zur Inklusion am Arbeitsplatz

©ADEM - Michiel Cammeraat
Präsentation der Minister Corinne Cahen und Nicolas Schmit des Gesetzentwurfs über die Schaffung einer Assistenz zur Inklusion am Arbeitsplatz

 

Am 23. März 2018 stellten die Ministerin für Familie und Integration, Corinne Cahen, der Minister für Arbeit, Beschäftigung sowie Sozial- und Solidarwirtschaft, Nicolas Schmit, sowie die stellvertretende Direktorin der Arbeitsagentur (ADEM), Gaby Wagner, den Gesetzentwurf über die Schaffung einer Assistenz zur Inklusion am Arbeitsplatz (Projet de loi portant création d’une activité d’assistance à l’inclusion dans l’emploi) vor. Dieser Gesetzentwurf ergänzt das Arbeitsgesetzbuch (Code du travail).

Mit der Schaffung der neuen "Assistenz zur Inklusion am Arbeitsplatz“ (im Folgenden "Inklusionsassistenz“ genannt) wird eine doppelte Zielsetzung verfolgt:

  • Einerseits soll die  nachhaltige berufliche Inklusion und der Verbleib auf dem regulären Arbeitsmarkt von Arbeitnehmern mit  Behinderung oder eingeschränkter Arbeitsfähigkeit gefördert werden. 
  • Andererseits soll die Assistenz zur Inklusion am Arbeitsplatz Unternehmen dazu ermutigen, mehr Arbeitnehmer mit Behinderung oder eingeschränkter Arbeitsfähigkeit einzustellen. Durch die Inklusionsassistenz wird den Unternehmen die Möglichkeit geboten, einen professionellen externen Experten in Anspruch zu nehmen, der die berufliche Eingliederung in das Unternehmen von einem oder mehreren Arbeitnehmern mit Behinderung oder eingeschränkter Arbeitsfähigkeit begleitet.

"Die neue Inklusionsassistenz ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer Gesellschaft ohne Ausgrenzung. Sie fördert die soziale und berufliche Inklusion und somit auch ein unabhängigeres Leben von Menschen mit Behinderung“ erklärte Corinne Cahen, Ministerin für Familie und Integration. Laut der Ministerin ist der Gesetzentwurf auch ein Schritt vorwärts bei der Umsetzung von Artikel 27 der UN-Behindertenrechtskonvention, der das Recht von Menschen mit Behinderung auf Arbeit beschreibt. Wichtig sei, so die Ministerin, ebenfalls die Tatsache, dass die Inklusionsassistenz nicht für, sondern in enger Absprache mit den betroffenen Arbeitnehmern entschieden werde.       

Die Inklusionsassistenz richtet sich sowohl an Arbeitnehmer mit Behinderung, die eine Beschäftigung auf dem regulären Arbeitsmarkt suchen, als auch an Arbeitnehmer in außerbetrieblicher beruflicher Wiedereingliederung, die im Privatsektor arbeiten oder sich in einer Beschäftigungsmaßnahme der ADEM bei einem privaten Arbeitgeber befinden. Sie ist auch gedacht für Beschäftigte in Behindertenwerkstätten, die fit sind für den regulären Arbeitsmarkt.

Vorgehensweise

Der Gesetzentwurf sieht auch die Möglichkeit vor, dass die Kosten der Inklusionsassistenz vom Beschäftigungsfonds übernommen werden.

Die Inklusionsassistenz wird von dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer mit Behinderung oder eingeschränkter Arbeitsfähigkeit gemeinsam beantragt. Nach Zustimmung durch die ADEM können die Kosten für einen Inklusionsassistenten oder einen Unterstützungsdienst für die im Projekt vorgesehene Dauer und Stundenanzahl vom Beschäftigungsfonds übernommen werden. Dabei werden bis zu 300 Stunden gefördert. Hat der Arbeitnehmer mit Behinderung oder eingeschränkter Arbeitsfähigkeit einen unbefristeten Arbeitsvertrag, kann die maximale Dauer der Unterstützungsaktivität zwei Jahre betragen. Im Falle eines befristeten Arbeitsvertrags wird die Inklusionsassistenz nur für die Vertragsdauer, beziehungsweise die Dauer der Beschäftigungsmaßnahme, gewährt.

"Dank dieser neuen Maßnahme können wir die Mittel des Beschäftigungsfonds mobilisieren um die Integration in und den Verbleib auf dem regulären Arbeitsmarkt zu fördern", erklärte Nicolas Schmit, Minister für Arbeit, Beschäftigung sowie Sozial- und Solidarwirtschaft.

Der Gesetzentwurf richtet sich ausschließlich an Arbeitnehmer mit Behinderung oder eingeschränkter Arbeitsfähigkeit, die im Privatsektor arbeiten. Zur besseren Begleitung von Arbeitnehmern mit Behinderung oder eingeschränkter Arbeitsfähigkeit, die beim Staat oder den Gemeinden arbeiten, wurde im Gesetzentwurf vorgesehen, dass auf staatlicher und kommunaler Ebene eine ähnliche Assistenz für die Inklusion am Arbeitsplatz vom psychosozialen Dienst angeboten wird.

Das COSP-HR Projekt (Centre d’Orientation Socio-Professionnelle – Handicap et Reclassement)

Im Rahmen der Pressekonferenz nutze Gaby Wagner zudem die Gelegenheit, um auf das Projekt "COSP-HR" aufmerksam zu machen, das ein wesentliches Element in der Strategie zur Wiedereingliederung von Arbeitnehmern mit Behinderung oder eingeschränkter Arbeitsfähigkeit in den Arbeitsmarkt ist.

Das COSP-HR Projekt wurde Ende 2016 auf Initiative der ADEM ins Leben gerufen und wird vom Europäischen Sozialfonds, dem Ministerium für Arbeit, Beschäftigung sowie Sozial- und Solidarwirtschaft, dem Ministerium für Familie, Integration und die Groβregion sowie dem Gesundheitsministerium mitfinanziert. Ziel des Projekts ist es, die Fähigkeiten von Arbeitnehmern mit Behinderung oder  eingeschränkter Arbeitsfähigkeit, die Schwierigkeiten haben, sich auf dem Arbeitsmarkt zu positionieren, zu bewerten. Die Arbeitnehmer werden dafür von Fachleuten und ärztlichen Teams des Rehazenters, des Centre Hospitalier Neuro-Psychiatrique (CHNP) und des Zentrums für Berufs- und Sozialberatung (Centre d'Orientation Socio-Professionnelle - COSP) betreut.

Im Rahmen eines zweimonatigen Praktikums beim COSP werden die Fähigkeiten und Interessen der Teilnehmer unter Berücksichtigung ihrer gesundheitlichen Probleme ermittelt. Am Ende des Projektes wird eine detaillierte Bilanz erstellt, die auch ein medizinisches Gutachten und Empfehlungen für die Berufsorientierung enthält.

Seit dem Start des COSP-HR Projektes Ende 2016, wurden 39 Teilnehmer in Unternehmen eingestellt.

"Bisher wurde die Begleitung eines Arbeitnehmers mit Behinderung oder eingeschränkter Arbeitsfähigkeit eingestellt, sobald ein Beschäftigungsverhältnis bei einem neuen Arbeitgeber aufgenommen wurde. Dank der neuen Regelung kann die betroffene Person jetzt im Rahmen einer Inklusionsassistenz begleitet werden, mit dem Ziel, eine dauerhafte Beschäftigung im Unternehmen sicherzustellen. Es handelt sich hierbei also um eine umfassende Begleitung auf dem Weg zu einem Arbeitsplatz und am Arbeitsplatz selbst," sagte Gaby Wagner abschließend.

Pressemitteilung des Ministeriums für Familie, Integration und Großregion / Ministerium für Arbeit, Beschäftigung sowie Sozial- und Solidarwirtschaft / Arbeitsagentur

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